Im Jahr 2023 ändern sich zahlreiche Dinge für kommende Rentner. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt und die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner entfallen.
Table of Contents
Neue Beitragsbemessungsgrenze für 2023
Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung wird sich im Jahr 2023 die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)steigen. Damit gelten in der Rentenversicherung Grenzwerte von 7300 Euro monatlich oder jährlich 87600 Euro. Wer darüber hinaus mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge in die Rentenkasse ein. Bisher lag die BBG bei 7050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze richtet sich nach der Entwicklung der Bruttoverdienste von 2022 zu 2021. Da diese 2022 im Vergleich zu 2021 gestiegen seien, steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023, heißt es dazu von der Rentenkasse.
Freiwillige Versicherung
Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, kann 2023 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 357,80 Euro im Monat wählen. Freiwillige Beiträge für 2022 können noch bis 31. März 2023 gezahlt werden. Beiträge können auch monatlich freiwillig gezahlt werden, diese liegen ebenfalls mindestens bei 96,72 Euro.
Hinzuverdienstgrenzen fallen weg
Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, konnte bisher nicht im unbegrenzten Maße dazuverdienen. Diese Regelung gilt seit dem Beitragsjahr 2023 nicht mehr. Vorgezogene Altersrentner können ab jetzt beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Altersrenten können weiterhin als Teilrente bezogen werden. Vorteil:es besteht zusätzlicher Anspruch auf Krankengeld.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten
Bei Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen ebenfalls. Je nach Einzelfall können Erwerbsminderungsrentner nun jährlich bis zu rund 35 640 Euro verdienen. Entscheidend sei dabei, wie viele Stunden die Rentnerin oder der Rentner tatsächlich arbeiten könnten, heißt es dazu seitens der Rentenkasse.
Neue Altersgrenzen
Ebenfalls neu gestaffelt werden die Altersgrenzen. Versicherte, die 1959 geboren sind, können 2023 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63) mit 64 Jahren und zwei Monaten erhalten. Die gleiche Altersgrenze gilt schwerbehinderte Altersrentner. Bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat, sodass 1958 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente mit 66 Jahren erhalten.
Beitragssatz bleibt unverändert
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2022 stabil bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge hälftig.