Kaum hat das Jahr 2023 begonnen, gibt es zahlreiche Änderungen. Neue Gesetze und Regelungen rund um Immobilien und Finanzen sind mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Wir haben wichtige Änderungen zusammengefasst.
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Zum Jahreswechsel hat es eine Reihe von Änderungen in verschiedenen Bereichen gegeben. Manche werden sich positiv auf den Geldbeutel auswirken, manche negativ. Teils getragen werden die Änderungen durch die gestiegene Unsicherheit. Explodierende Energiekosten und Inflation haben Politik und Notenbanken zum Handeln gezwungen. Weniger Bürokratie war ebenfalls Anlass zu einigen Gesetzesänderungen.
Steuerliche Entlastung für kleinere Fotovoltaik-Anlagen
Solarstromanlagen mit bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) auf Einfamilienhäusern werden für Eigentümer und Mieter von der Einkommen- und der Umsatzsteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern entfallen die Steuern bei Anlagen von bis zu 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit. Die Einkommensteuer-Regelung betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Freistellungsauftrag wird erhöht
Der Sparerpauschbetrag ändert sich ebenfalls. Zukünftig können Sparer den sogenannten Freistellungsauftrag bis zu einem Limit von 2000 Euro ausreizen. Freigestellt werden Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen oder Dividenden bei der Einkommensteuer. Die Freibeträge erhöhen sichvon 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Verheiratete. Banken sollten bereits erteilte Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 Prozent erhöhen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einfach bei seiner Bank nachfragen.
Energie: CO2-Preis, Mehrwertsteuer für Gas & Strompreisbremse
Die für das Jahr 2023 geplante CO2-Preis-Erhöhung für fossilen Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wird um ein Jahr verschoben. Außerdem werden Mieter ab dem kommenden Jahr bei der Klimaabgabe fürs Heizen mit Öl oder Gas finanziell entlastet: Der Vermieter trägt ab sofort einen Teil der CO2-Abgabe. Für die Aufteilung der Kosten ist die energetische Qualität des Wohngebäudes – der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche – maßgeblich. Je schlechter diese ist, umso höher ist der Anteil des Vermieters. Die Mehrwertsteuer für Gas bleibt noch bis zum 31. März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 für Haushalte und kleinere Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Der Strompreis wird auf 40 ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Zudem wird die EEG-Umlage für Strom ab Januar 2023 dauerhaft abgeschafft. Seit Sommer 2022 war die Zahlung bereits ausgesetzt.
Steuerliche Anpassungen für Arbeitnehmer und Familien
2023 treten die Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft. Damit werden rund 48 Millionen Deutsche steuerlich entlastet.
Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend für Januar 2022 auf 8.548 Euro und für Januar 2023 auf 8.952 Euro angehoben. Eine erneute Erhöhung der Freibeträge ist zum 1. Januar 2024 beschlossen. Eine weitere Entlastung für Familien stellt die Kindergelderhöhung auf 250 Euro pro Kind dar. Damit wird das Kindergeld nicht mehr gestaffelt, sondern einheitlich ausgezahlt.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Durch die Wohngeldreform wurden zum 1. Januar 2023 mehr Haushalte mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte, die bisher nicht die nötigen Anforderungen erfüllt haben, hinzukommen. Außerdem soll das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro im Monat aufgestockt werden. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ein Antrag kann bei der kommunalen Wohngeldbehörde gestellt werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuer wird erhöht
Im Jahressteuergesetz 2022 wird die steuerliche Bewertung von Immobilien teilweise neu geregelt. Immobilienwerte sollen künftig auch für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert festgestellt werden. Die Folge: Durch die enormen Preissteigerungen am Immobilienmarkt kann eine viel höhere Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Zwar sind die Freibeträge bei einer Schenkung oder Vererbung gleich geblieben, in Ballungsräumen übersteigen Immobilien diese Werte jedoch oft um ein Vielfaches. Die verlängerte Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung läuft bald ab. Die Grundsteuererklärung kann noch bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.